Sozialökonomie Hamburg

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Dekanat zementiert Berufungsausstattungen – Pauschale Verlängerung auf 8 Jahre

Juli 04, 2011 By: UR Category: 01 News

Bezüglich der bis zum 31.12.2012 auslaufenden Berufungszusage hat das Dekanat folgendes beschlossen: Die Personalausstattung, die für die gesamte Laufzeit von 5 Jahren von der Fakultät gewährt wurde, wird bis maximal um drei Jahre verlängert.  Der Beschluss steht unter Vorbehalt der Finanzierbarkeit.”

Damit wird trotz des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts zur Rechtswidrigkeit vieler Dekanatsbeschlüsse der letzten Jahre und der Kritik von seiten der Hochschullehrer daran, dass relativ unbeschwert von Fragen der Finanzierbarkeit sowie dem Vorhandensein professoraler Lehre großzügig aber auch recht ungleich Ressourcen verteilt wurden, der gesamte Zustand auf 8 Jahre festgeschrieben.

Diese Festschreibung dürfte mit Buchstaben und Sinn der Befristungen im Gesetz kaum vereinbar und damit rechtswidrig sein. Der Vorbehalt der Finanzierbarkeit ist zudem problematisch, weil er sich nicht nur auf evtl. Mittelkürzungen bezieht sondern ganz generell den Verdacht nährt, dass man über die Verhältnisse gelebt hat.  Es erscheint dringend erforderlich, dass zumindest aus dem Fachbereich Sozialökonomie die Kontrollfunktion an der Basis ausgebt wird, die dem demokratischen Anspruch seines Wissenschaftsverständnisses würdig ist.