Fachbereich Sozialökonomie ohne Führung – Dekanin übernimmt selber das Amt
Im Protokoll des Fachbereichsvorstands vom 26.11.2011 findet sich folgende Notiz:
TOP 3: Sprecherin bzw. Sprecher des Vorstands: Frau Löschper (und anderen) ist es bisher trotz großer Anstrengungen nicht gelungen, eine Person zu finden, die bereit ist, für die kommenden fünf Monate die Funktion der Sprecherin bzw. des Sprechers des Vorstands zu übernehmen. Sie wird noch eine weitere Person diesbezüglich ansprechen. Herr Ellermann weist darauf hin, dass die Verantwortung für die Fachbereichskostenstelle zu klären ist, falls die Position vakant bleiben sollte.
Das bedeutet, dass der Fachbereich bis auf weiteres ohne Vertretung und Führung ist, die Kostenstelle dem Dekanat zufällt und dass das Dekanat, dessen Verhalten hierzu geführt hat, nunmehr offen darlegt, dass es die Sprecherfunktion für die ehemalige HWP und den heutigen Fachbereich Sozialökonomie für eine Aufgabe hält, die es selber ausfüllen kann.
Dazu wird noch von „Anstrengungen“ zur Findung eines Sprechers gesprochen. Davon war offiziell im Fachbereich nichts zu bemerken. Offensichtlich handelte es sich um persönliche Gespräche mit ausgesuchten Hochschullehrern, die zu Recht auf das Problem fehlender Legitimation und dem Ansehensverlust eines eingesetzten Sprechers nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hingewiesen haben dürften. Eine Ausschreibung oder eine Einbeziehung von Personal und Studierenden des Fachbereichs hat jedenfalls erkennbar nicht stattgefunden.
Noch befremdlicher ist es, dass offensichtlich schon bekannt ist, dass nach „fünf Monaten“ für diese Stelle eine Person gefunden ist. Sollte wie schon einmal die Ernennung des Sprechers/der Sprecherin mit Berufungs- oder Bleibeverhandlungen verknüpft werden, so setzt dies die unselige Vermischung von Interessen, wie sie beim letzten Sprecher vorlagen aber auch die Besetzung des Dekanats selber kennzeichneten, fort.
Wir hatten bereits darauf hingewiesen, dass bereits der alte eingesetzte Fachbereichsvorstand selber Personalvorschläge für seine Besetzung ab 1.10.2011 für weitere Jahre gemacht hat, die so passierten.. Ferner wurden Mittelzusagen vor allem auch an Funktionsträger ohne Begründung pauschal verlängert.
In dieser Situation mutet die erneute recht unterschiedliche Mittelvergabe und Mittelverweigerung in der letzten Vorstandssitzung bzgl. der Grundausstattung von Professuren und Vertragsverlängerungen ebenso erstaunlich an. Dazu passt auch, dass in zwei Fällen Widersprüche nicht weitergeleitet und die Rücknahme nahegelegt wurde, nachdem bereits einige Gerichtsverfahren laufen.
Die Forderung der Gruppe „Akademische Selbstverwaltung in der Sozialökonomie“, Vorstand und Sprecher demokratisch zu legitimieren, wird bei dieser Haltung immer wichtiger.
Allerdings sind die ersten Schritte hierzu erst einmal blockiert wurden. Die drei Anträge für mehr Transparenz und Demokratie wurden zunächst nicht auf die Tagesordnung gesetzt und dann insgesamt nicht zugelassen.
Die folgenden Anträge werden daher erneut gestellt. Man darf gespannt sein, mit welcher Begründung diesmal eine Nichtbefassung erfolgt.
Anträge
Gemäß §6 der Geschäftsordnung des Fakultätsrats der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften vom 15.06.2005 beantrage ich folgende Anträge zur Tagesordnung
1. Dekanatsprotokolle
Es wird beantragt, dass die Dekanatsprotokolle mit sofortiger Wirkung in Schriftform als sog. „Ergebnisprotokoll“ den Mitgliedern der Fakultät zeitnah per E-Mail zugesandt wird.
Begründung
Alle wesentlichen Entscheidungen der Fakultät werden nach der vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten gesetzlichen Machtverteilung im Dekanat gefällt. Betroffen sind alle Hochschullehrer durch die Verteilung der Mittel, die Aufnahme von Kontakte, die Neuformulierung von Ausschreibungen, die Stellenbesetzungen sowie vor allem die vielfältigen Delegationen an vom Dekanat eingesetzte Personen in den Fachbereichen. Die Hochschullehrer müssen in der Lage sein, die ihnen vom Verfassungsgericht auch vor der gesetzlichen Novellierung zugeschriebene Kontrollfunktion auszuüben. Dies gilt für jeden einzelnen Hochschullehrer, so dass mündlicher Vortrag im Fakultätsrat nicht ausreicht. Da dies auch eine Zeit lang so gehandhabt wurde, ist die praktische Durchführung kein Problem zumal es nur um die ohnehin anzufertigenden Ergebnisprotokolle geht.
2. Mindestausstattung/LOMI
Der FR möge beschließen: Solange kein rechtmäßiges den Grundsätzen ordnungsgemäßer sachlich begründeter Mittelverteilung verpflichtetes System offen gelegt werden kann, sollen keine weiteren Entscheidungen in diesem Bereich mehr gefällt werden. Der FR setzt für die Vorlage eines solchen Systemvorschlag an den FR dem Dekanat eine Frist bis zum 31.12.2012. Sollte bis dahin kein Vorschlag vorliegen, wird der FR in Notgeschäftsführung selber ein System entwickeln.
Begründung
Das Dekanat hatte in den vergangenen Jahren ausreichend Zeit und Gelegenheit ein rational nachvollziehbares konsistentes System der Mittelverteilung zu entwickeln bzw. entwickeln zu lassen, dass in der Fakultät hätte diskutiert werden können. Dies ist bisher nicht geschehen. Gleichwohl werden Mittel nach nicht nachvollziehbaren Kriterien zugeordnet, die zudem häufig wechseln wie z.B. die Unterscheidung zwischen Professoren der C und W Besoldung, zwischen juristischen und betriebswirtschaftlichen Publikationen, nach Berufungszusagen aber auch pauschalen Verlängerungen etc. Dieser Zustand ist unhaltbar. Eine ordnungsgemäße Mittelverwaltung kann so nicht erfolgen. Dieser jeden Hochschullehrer treffende Umstand muss auf die schnellst mögliche Art und Weise beendet werden.
3. Transparenz
Der FR möge beschließen, dass die vom vorherigen Geschäftsführer der Fakultät begonnene Aufstellung der Ausstattung von Lehrstühlen und Stelleninhabern nach STEP, nach Zusagen und nach effektiver aktueller Ausstattung dem FR bis spätestens 31.12.2011 vorgelegt wird.
Begründung
Der bisherige GF hat in dankenswerter Arbeit damit begonnen, Licht in die bisherige Vergabe von Ressourcen in der Fakultät zu bringen. Diese Arbeit ist letztlich noch nicht vorgelegt, obwohl sie weitgehend beendet erscheint. Die Wechsel in der GF sollten kein Grund sein, diese vordringliche Transparenz zu verschleppen. Evtl. sind hierzu verwaltungstechnische Ressourcen bereitzustellen. Dieser Bericht ist dringend notwendig, weil eine Reihe von Gerüchten über die bisher undurchdringliche Praxis der Ressourcenverteilung durch verschiedenste Gremien und Beschlüsse mit unklarer Kompetenz unter etwaiger Abweichung, Abänderung oder Missachtung von STEP sowie bereitgestellten Budgets die Atmosphäre für eine Kooperation in Forschung und Lehre belastet. Außerdem geht es darum, die laufenden Rechtsverfahren in eine gemeinsame gütliche Zukunftsplanung zu überführen, um den Zusammenhalt der Fakultät zu fördern. Für alles dies ist dringend Transparenz erforderlich.
