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	<title>Sozialökonomie Hamburg</title>
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	<description>Blog für den Fachbereich Sozialökonomie</description>
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		<title>HWP/Sozialökonomie</title>
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		<pubDate>Mon, 05 Mar 2012 16:54:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>UR</dc:creator>
				<category><![CDATA[01 News]]></category>

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		<description><![CDATA[Diese Website hat ihren Betrieb eingestellt.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Diese Website hat ihren Betrieb eingestellt.</p>
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		<title>Leitbild der (ehemaligen) HWP &#8211; Hamburger Universität für Wirtschaft und Politik</title>
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		<pubDate>Mon, 07 Dec 2009 10:51:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>UR</dc:creator>
				<category><![CDATA[Grundsätze und Debatte]]></category>

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		<description><![CDATA[Leitbild der (ehemaligen) HWP &#8211; Hamburger Universität für Wirtschaft und Politik Wir sind eine wirtschafts-, rechts- und sozialwissenschaftliche Universität mit eigenständigem Profil. Wir treten ein für gesellschaftliche Demokratisierung, wirtschaftliche und soziale Gerechtigkeit, Gleichberechtigung und ökologische Verantwortung. In unserer Arbeit lassen wir uns von folgenden Grundsätzen und Zielen leiten: Offener Hochschulzugang Wir stehen für einen bildungspolitischen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h3>Leitbild der (ehemaligen) HWP &#8211; Hamburger Universität für Wirtschaft und Politik</h3>
<p>Wir sind eine wirtschafts-, rechts- und sozialwissenschaftliche Universität mit eigenständigem Profil. Wir treten ein für gesellschaftliche Demokratisierung, wirtschaftliche und soziale Gerechtigkeit, Gleichberechtigung und ökologische Verantwortung. In unserer Arbeit lassen wir uns von folgenden Grundsätzen und Zielen leiten:<span id="more-558"></span></p>
<p><strong>Offener Hochschulzugang </strong>Wir stehen für einen bildungspolitischen Reformanspruch, der die Schranken des herkömmlichen Bildungssystems überwinden will, indem er die Gleichwertigkeit von schulischer und beruflicher Vorbildung für ein wissenschaftliches Studium in seiner Zugangs- und Ausbildungspraxis zu verwirklichen sucht. Wer nicht über eine an Schulen erworbene Studienberechtigung verfügt, kann über eine Aufnahmeprüfung an die HWP kommen. Unsere wichtigste Zielgruppe sind Personen mit Berufserfahrung.</p>
<p><strong>Wissenschaftliches, kritisches und praxisorientiertes Studium </strong>Wir wollen die Studierenden zu fachlich kompetentem, kritischem und politisch bewusstem Handeln in Beruf und Gesellschaft befähigen. Dabei legen wir gleiches Gewicht auf die Vermittlung und wissenschaftliche Vertiefung von berufspraktischen Fähigkeiten und Kenntnissen wie auf die wissenschaftliche Aufklärung der gesellschaftlichen Zusammenhänge. Die AbsolventInnen sollen in der Lage sein, gesellschaftliche Verantwortung nach reflektierten Prinzipien der Vernunft wahrzunehmen. Wir wollen den traditionellen Dualismus von wissenschaftsferner Praxisausbildung und an praktischen Problemen uninteressierter Wissenschaft überwinden und fördern die Kommunikation zwischen Wissenschaft und Praxis sowie die Bearbeitung praktischer Fragestellungen.</p>
<p><strong>Flexibilität und Innovationsbereitschaft </strong>Als kleine Universität verfügen wir über gute Voraussetzungen für eine intensive Kommunikation und Kooperation von Lehrkörper, Studierenden und Verwaltungspersonal. Wir reagieren schnell und flexibel auf neue Herausforderungen. Unsere Studienstrukturen bieten nach internationalem Vorbild gestufte Diplomabschlüsse nach sechs oder neun Semestern. Wir organisieren das Studienangebot in einem strukturierten Baukastensystem und ermöglichen dadurch den Studierenden, ihr individuelles Curriculum weitgehend selbst zu wählen. Wir übernehmen die persönliche Verantwortung für die Gestaltung des Studiums sowie die Weiterentwicklung unserer Hochschule.</p>
<p><strong>Interdisziplinarität</strong> Wir legen großes Gewicht auf die interdisziplinäre Verknüpfung der vier an der HWP vertretenen Fachgebiete Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, Soziologie und Rechtswissenschaft in allen Phasen des Studiums. Wir sorgen für eine disziplinübergreifende Koordination des Curriculums und ermutigen die Mitglieder des Lehrkörpers, fachübergreifende Aspekte in ihren Lehrveranstaltungen sowie in ihrer Forschung zu berücksichtigen.</p>
<p><strong>Studentinnen- und Studentenfreundliche Hochschule</strong> Wir legen großes Gewicht auf die interdisziplinäre Verknüpfung der vier an der HWP vertretenen Fachgebiete Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, Soziologie und Rechtswissenschaft in allen Phasen des Studiums. Wir sorgen für eine disziplinübergreifende Koordination des Curriculums und ermutigen die Mitglieder des Lehrkörpers, fachübergreifende Aspekte in ihren Lehrveranstaltungen sowie in ihrer Forschung zu berücksichtigen.Wir bieten einen hohen Standard an organisierter Studienberatung und Betreuung durch Lehrkörper und Verwaltung.</p>
<p><strong>Internationalität </strong>Wir sind eine in Forschung und Lehre international ausgerichtete Universität. Die gestuften Studienabschlüsse und das studienbegleitende Prüfungssystem ermöglichen die Anbindung an international übliche Studienstrukturen. Die Integration ausländischer Studierender in die HWP ist uns ein besonderes Anliegen. Durch Vereinbarungen mit ausländischen Hochschulen ermöglichen wir einem hohen Anteil unserer Studierenden ein Auslandsstudium von mindestens einem Semester. Hierbei eröffnen wir die Möglichkeit der Doppeldiplomierung, ohne dass dies mit einer Verlängerung des Studiums verbunden wäre.Unsere Forschung soll sich durch gesellschaftliche Relevanz und hohe wissenschaftliche Standards auszeichnen. Dabei sind wir den Prinzipien der Methodenvielfalt, des Pluralismus und der Toleranz verpflichtet. Wir sind bestrebt, den wissenschaftlichen Nachwuchs systematisch und durch persönliche Betreuung zu fördern.</p>
<p><strong>Weiterbildung</strong> Wir unterstützen durch wissenschaftliche Weiterbildung das Prinzip des lebenslangen Lernens. Dadurch leisten wir einen eigenständigen Beitrag zur Entwicklung der Region.</p>
<p><strong>Transfer in die Gesellschaft </strong>Wir wollen wissenschaftliche Erkenntnisse breiten Kreisen der Bevölkerung zugänglich machen. Die Vermittlung von Wissenschaft ist heute unmittelbar zu einer Frage der demokratischen Selbstbestimmung unserer Gesellschaft geworden. Dabei messen wir der Bedeutung der HWP für die Region als Standortfaktor und Dienstleister hohe Bedeutung zu.</p>
<p><strong>Demokratie und Hochschulautonomie </strong>Wir legen großen Wert auf die Hochschulautonomie in Forschung, Lehre und Dienstleistungen. Wir beanspruchen, die Entscheidungen insbesondere über das Ausbildungs- und Prüfungssystem, die Forschungs- und Nachwuchsförderung, Personalpolitik sowie die Mitteleinwerbung und -verwendung in eigener Verantwortung zu treffen. Zur Tradition der HWP gehört eine lebendige Streitkultur. Auftretende Konflikte wollen wir nicht unterdrücken, sondern durch argumentative Auseinandersetzungen und demokratische Verfahren fruchtbar machen.</p>
<p><strong>Ressourcenverantwortung und Transparenz </strong>Die Verantwortung gegenüber der Gesellschaft erfordert von jedem einzelnen Mitglied der HWP einen verantwortungsbewussten, wirtschaftlichen Umgang mit den zur Verfügung stehenden Mitteln. Dieser Verantwortung entsprechen wir durch Transparenz von Entscheidungen und Maßnahmen, klare Organisations- und Entscheidungsstrukturen sowie die individuelle leistungsorientierte Zuordnung und Verantwortbarkeit von Ressourcen. Mit dieser Zielrichtung veröffentlichen wir regelmäßig Daten über die Ergebnisse unserer Tätigkeit, sichern die Evaluation des Lehrbetriebes unter aktiver Einbeziehung der Studierenden und führen Untersuchungen über den Verbleib unserer AbsolventInnen durch. Wir gewährleisten durch die Öffentlichkeitsarbeit die kontinuierliche und umfassende Information von Politikund Gesellschaft über unsere Arbeit.</p>
<p>(Vom Hochschulsenat am 11. Januar 1996 beschlossen.)</p>
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		<title>Grundsätze zum Sozialökonomischen Rechtsstudiengang</title>
		<link>http://www.sozialoekonomie-hamburg.de/blog/2009/08/14/20/</link>
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		<pubDate>Fri, 14 Aug 2009 14:12:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>UR</dc:creator>
				<category><![CDATA[Grundsätze und Debatte]]></category>

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		<description><![CDATA[Grundsätze des Fachgebiets Recht zum Sozialökonomischen Rechtsstudiengang (v. 10. 7. 2007)

Der sozialökonomische Rechtsstudiengang

1. wendet sich an wirtschafts- und sozialwissenschaftlich orientierte Studierende, die nicht in klassischen Rechtsberufen sondern in den Bereichen privater und öffentlicher Wirtschaft tätig sein wollen, in denen insbesondere juristisches Wissen sowie die Nähe zu Konsum und Arbeit von be-sonderer Bedeutung sind.1
2. bildet für sozialökonomisch orientierte Berufsfelder im Bereich Personalwirtschaft und Finanzdienstleistungen aus. Dazu gehören z.B. Personalmanagement, ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: left;"><strong>Grundsätze des Fachgebiets Recht zum Sozialökonomischen Rechtsstudiengang (v. 10. 7. 2007)</strong></p>
<p style="text-align: left;">Der sozialökonomische Rechtsstudiengang</p>
<p style="text-align: justify;">1. wendet sich an <strong>wirtschafts- und sozialwissenschaftlich</strong> orientierte Studierende, die nicht in klassischen Rechtsberufen sondern in den Bereichen privater und öffentlicher Wirtschaft tätig sein wollen, in denen insbesondere juristisches Wissen sowie die Nähe zu Konsum und Arbeit von besonderer Bedeutung sind.1</p>
<p style="text-align: justify;">2. bildet für sozialökonomisch orientierte <strong>Berufsfelder</strong> im Bereich Personalwirtschaft und Finanzdienstleistungen aus. Dazu gehören z.B. Personalmanagement, Arbeitsverwaltung, Kleine und Mittlere Betriebe, gemeinnützige Unternehmen und Verbände bzw. kundenorientiertes Management bei Finanzdienstleistern, Finanz- und Schuldnerberatung, Finanzmanagement in Betrieben, einschlägige Verbraucher- und Kundenberatung sowie Verbraucherpolitik.2</p>
<p style="text-align: justify;">3. ist doppelt <strong>praxisorientiert</strong>, indem er im hohen Maße sich an Studierende des zweiten Bildungsweges mit beruflichen Erfahrungen wendet und sich eng durch ständige Kontakte und Praktika sowie seine Forschungen an der Praxis orientiert.3</p>
<p style="text-align: justify;">4. ist <strong>multidisziplinär</strong>, indem er betriebswirtschaftliches, volkswirtschaftliches und soziologisches Studium in der Weise in das Rechtsstudium integriert, dass die Gegenstände der Praxis aus verschiedenen Sichtweisen heraus erarbeitet werden können und berufspraktische Handlungsfähigkeit für in der Wirtschaft tätige Absolventen möglich wird.4</p>
<p style="text-align: justify;">5. ist <strong>kritisch</strong>, indem er rechtliche und wirtschaftliche Standards miteinander in Beziehung setzt, Diskussionen über wichtige sozial- wirtschafts- und verbraucherpolitische Themen kompetent aufgreift und den Studierenden die Möglichkeit gibt, selbständig Inhalte und Erfahrungen einzubringen und zu bearbeiten.5<br />
6. ist <strong>sozial</strong>, indem er soziale Themen aufgreift, Chancengleichheit auch im Studium anstrebt und soziale Handlungskompetenz verschafft.6</p>
<p style="text-align: left;"><strong>Fußnoten</strong></p>
<ol>
<li>Die klassische Streit entscheidende Rechtsausbildung ist nicht das Ziel der Ausbildung.<strong> Leitbild </strong>sind Anwalt und Rechtsnutzer, nicht Richter. Rechtliche Lösungen müssen im Kontext anderer Lösungen erarbeitet werden. Fälle sollten praxisnah sein und nicht nur mit der jur. Falllösungstechnik bearbeitet werden. Dies spiegelt sich auch in den Leistungskontrollen.</li>
<li>Die Ausbildung soll dazu befähigen, die betriebswirtschaftliche Unternehmersicht sowie die Nutzerorientierte <strong>Sichtweise</strong> der Arbeitnehmer und Verbraucher zu vermitteln und entsprechende Berufspraxis zu verstehen bzw. auszuüben.</li>
<li>Der Vorteil des zweiten Bildungsweges, dass einige Studierende bereits über Erfahrungen in dem gelehrten <strong>Praxis</strong>bereich verfügen, muss in kontinuierlichen Praxiskontakten ebenso wie in offenen Unterrichtsformen (Referate, Exkursionen, Vorträge, Betriebsbesichtigungen) sowie in den Leistungskontrollen, bei denen praxisrelevante Themen gewählt werden können, seinen Niederschlag finden. Methodisch reflektierte empirische Arbeit sollte einen hohen Stellenwert im Studium haben.</li>
<li>Die <strong>Zusammenarbeit der Disziplinen</strong> ergibt sich aus dem vermittelten Gegenstand des Studiums. Der Studiengang umfasst Kurse anderer Disziplinen von Mitgliedern anderer Fachgebiete. Gleichwohl gehören auch diese Kurse in die Gesamtverantwortlichkeit des Fachgebiets „Sozialökonomischer Rechtsstudiengang“. Daher müssen die einzelnen Rechtskurse sich für das anderweit erlernte Wissen öffnen, durch intensivere Kommunikation mit Kollegen anderer Disziplinen Brücken bauen und evtl. gemeinsame Veranstaltungen in ihrer Lehrveranstaltung bzw. bei den Kolleginnen und Kollegen anstreben.</li>
<li>Der Studiengang bewegt sich in einem politisch heterogenen und durch Gegensätze geprägten Feld. Sein Ziel ist es, für diese <strong>Gegensätze</strong> ein Bewusstsein zu schaffen, ihr Verständnis auf beiden Seiten zu erweitern und vor allem eine Versachlichung im Problemlösungsprozess zu erreichen. Daher sollten die jeweiligen Positionen gleichberechtigt einbezogen werden.</li>
<li>„Sozial“ökonomisch bezieht sich auf die <strong>Gesellschaftlichkeit von Wirtschaft</strong>. Dies erfordert ein hohes Maß von soziologischem Verständnis von Wirtschaft, das als Grundlage des Rechts unentbehrlich ist, um das Konfliktlösungs- und Ordnungspotenzial von Recht gegenüber Widersprüchen aus sparsamer Wirtschaft, Gewinnprinzip und menschlichen Bedürfnissen erfassen und im Sinne einer sozialen Marktwirtschaft ordnen zu können.</li>
</ol>
<p style="text-align: left;"><strong>Erwägungen zu den Grundsätzen</strong></p>
<p style="text-align: left;">1. (<strong>Tradition</strong>) Die Rechtsstudiengänge setzen die Tradition der in der Universität Hamburg aufgegangenen HWP mit einem Lehrangebot fort, das vor allem Praxis erfahrenen Studierenden notwendiges Wissen und Fähigkeiten für Management- sowie Beratungsberufe im Bereich Personalwirtschaft und Finanzdienstleistungen im Kontext der sozialen und rechtlichen Ansprüche und Rahmenbedingungen sozialer Marktwirtschaft vermittelt.<br />
2. (<strong>Konzentration</strong>) Personelle Ausstattung und Begrenzung der Kapazität machen eine Konzentration der juristischen Lehre auf zwei zentrale Verantwortungsfelder sozialer Ökonomie notwendig, die auch bereits die HWP prägten. In den Bereichen „Arbeit und Personalwesen“ einerseits sowie „Finanzdienstleistungen und Verbraucherschutz“ spielt Recht eine besonders wichtige ordnende Rolle und spiegelt zugleich die Sozialpflichtigkeit von Eigentum in der Wirtschaft wider.<br />
3. (<strong>Sozialökonomie</strong>) Die sozialökonomischen Rechtsstudiengänge ergänzen nicht nur als Nebenfach betriebswirtschaftliche, volkswirtschaftliche und soziologische Ausbildung, sondern stellen einen eigenständigen Baustein zum Bachelor in Sozialökonomie dar, indem sie die anderen Disziplinen als Nebenfächer integrieren. Durch den hohen rechtlichen Anteil in einer wirtschaftswissenschaftlich ausgerichteten Ausbildung wird gewährleistet, dass Wirtschaften mit Konsum und Arbeit, aber auch mit der Umwelt sozial verträglich bleibt sowie moralische und ethische Standards einbezieht.<br />
4. (<strong>Praxis</strong>) Die Ausbildung bildet Grundlage für entsprechende Masterstudiengänge. Sie vermittelt aber auch einen eigenständigen Zugang zur Berufspraxis in den Bereichen Arbeit, Personal bzw. Finanzdienstleistungen. Sie muss daher neben wissenschaftlicher Kompetenz, dem Grundlagenwissen im Privat- und Verfassungsrecht, den Fächern Wirtschaft und Soziologie auch die instrumentellen Fähigkeiten vermitteln, die es den Absolventen ermöglichen, in dem einschlägigen Berufsfeld aufgenommen zu werden und sich dort zu behaupten. Dabei soll in der Tradition der HWP der Kontakt zu Unternehmen und Verwaltungen ebenso wie zu den sozialen Interessenverbänden der Beschäftigten und Stakeholder erhalten und entwickelt werden.<br />
5. (<strong>Studienreform</strong>) Um diese Ansprüche zu erfüllen, muss der sozialökonomische Rechtsstudiengang weiterentwickelt, erprobt und mit den wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Angeboten der parallelen Studiengänge enger verzahnt und zum gegenseitigen Nutzen aufeinander abgestimmt werden. Hierzu sollen formal, personell und inhaltlich Lehrveranstaltungen entwickelt werden, die den Kriterien dieses Studiengangs im Spannungsfeld von Recht und Wirtschaft gerecht werden sowie interdisziplinär und berufspraktisch ausgerichtet sind. Dabei sollen Lehrplanung, Studienempfehlungen, Lehrveranstaltungsbeschreibungen, Stellenplanung, Stellendefinitionen, Praxiskontakte durch Praktika und Praxisbeiräte sowie die Internationalität entwickelt werden<br />
6. (<strong>Forschung</strong>) Zum sozialökonomischen Rechtsstudiengang gehört ein interdisziplinärer Forschungsbereich, der a) innerhalb des Studiengangs die Fächer Arbeits- und Bank- und Verbraucherrecht verbindet, b) innerhalb der WiSo Fakultät interdisziplinäre Forschung organisiert und dabei seine Forschungseinrichtungen wie das Centre for International Studies sowie das Institut für Finanzdienstleistungen nutzt und schließlich fakultätsübergreifend die Einrichtung von Forschungszentren (z.B. Centre for Financial Studies and Law) fördert.</p>
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